2. 2.1. Der Beschwerdeführer bringt in seiner Beschwerde im Wesentlichen vor, das Konkursamt habe am 16. und 17. Mai 2024 – ohne ihn vorgängig zu informieren – sämtliche seine Konti sowie Zahlungskarten sperren lassen und ihm somit sämtliche Zahlungsmittel, die ihm davor zu seiner Lebenshaltung und Existenzsicherung übriggeblieben seien, gesperrt (Beschwerde Rz. 6). Durch dieses Vorgehen sei er in faktische Armut, Bedürftigkeit und Hungersnot gestürzt worden (Beschwerde Rz. 8). Dieses Vorgehen sei rechtswidrig und verstosse gegen das Gesetz, die Verfassung und die Menschenrechte (Beschwerde Rz. 9).