5. 5.1. Subsubeventualiter stellt die Beschwerdeführerin den Antrag, das Konkursamt Aargau sei anzuweisen, die Liegenschaft GB Q._____ Nr. xxx zu einem marktkonformen Preis zu veräussern. Nachdem zwei unabhängig voneinander erstellte Schätzungen von einem Marktwert von Fr. 14 Mio. bis Fr. 15 Mio. netto ausgingen, sei ein Verkauf der Liegenschaft an Dritte zu einem Preis von Fr. 6'750'000.00 massiv zu tief und damit als unangemessen i.S.v. Art. 17 SchKG zu bezeichnen.