___ Nr. xxx zum Mindestpreis von Fr. 6'750'000.00. Hierauf teilte die Beschwerdeführerin dem Konkursamt Aargau am 3. Juli 2023 mit, sie sei mit dem beabsichtigten freihändigen Verkauf der Liegenschaft nicht einverstanden (Beilage 10 zum Amtsbericht). Mit Schreiben vom 21. Juli 2023 erklärte die Beschwerdeführerin, sie sei für den Fall, dass ihrem Antrag auf Widerruf des Konkurses nicht nachgekommen werde, am Erwerb der Liegenschaft interessiert und bereit, dafür Fr. 6'760'000.00 zu bezahlen (Beilage 11 zum Amtsbericht). Aus den Ausführungen in Rz. 37 ff.