4. 4.1. Subeventualiter beantragt die Beschwerdeführerin, das Konkursamt Aargau sei im Falle der Weiterführung des Liquidationsverfahrens anzuweisen, ihr die Liegenschaft GB Q._____ Nr. xxx zum Preis von Fr. 6'760'000.00, unter Anrechnung ihrer noch zu kollozierenden Forderung in der Höhe von Fr. 4'218'891.50 sowie unter Anrechnung des von ihr hinterlegten Betrags von Fr. 1'320'000.00, zuzuweisen. Das Konkursamt Aargau habe die Gläubiger darüber informiert, dass es beabsichtige, die Liegenschaft an eine Interessengemeinschaft zu einem Preis von Fr. 6'750'000.00 zu veräus- - 11 -