PASCAL MÜLLER, Organisationsmängel in der Praxis, AJP 2016 S. 57). In dieser Phase geht es nur noch darum, die Gesellschaft bzw. deren Vermögen zu liquidieren; ein Widerruf der Auflösung ist nicht möglich (vgl. E. 2.4.1 hievor). Die Funktion des Liquidators kommt (einzig) dem Konkursamt zu.