731b OR, AJP 2008 S. 1396; MARCEL SCHÖNBÄCHLER, Die Organisationsklage nach Art. 731b OR, 2013, S. 295 f.). Die Auflösung und Liquidation nach Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR als ultima ratio beim Vorliegen von Organisationsmängeln (BGE 138 III 294 E. 3.1.4; WATTER/DUSS, a.a.O., N. 25 zu Art. 731b OR) hat demnach den (einzigen) Zweck, die Existenz der betreffenden Gesellschaft zu beenden, auch wenn sie nicht überschuldet ist. Dies ergibt sich auch aus der Unwiderrufbarkeit des gestützt auf Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR getroffenen Auflösungsentscheids (vgl. E. 2.4.1 hievor).