2023, N. 15 zu Art. 731b OR). -8- 2.4.2. Ein Widerruf des vorliegend relevanten Auflösungsentscheids des Präsidenten des Handelsgerichts vom 21. Mai 2021 fällt gemäss der zitierten Lehre und Rechtsprechung somit von vornherein ausser Betracht.