2018, N. 8 und FN 16 zu Art. 103 BGG). Da gegen den eingangs erwähnten Entscheid keine Beschwerde beim Bundesgericht erhoben wurde, trat auch die aufschiebende Wirkung einer solchen nicht ein. Mit Entscheid SG.2021.28 vom 15. Juni 2021 eröffnete der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen überdies den Konkurs über die B._____ AG mit Wirkung ab 15. Juni 2021, 08:00 Uhr (Beilage 4 zum Amtsbericht). Gegen diesen Entscheid reichte die B._____ AG am 30. Juni 2021 (Postaufgabe) -7-