beim unzuständigen Konkursamt gestellt worden sei, sei das Verhalten des Konkursamts Aargau treuwidrig. Dieses habe gegenüber der Beschwerdeführerin mehrmals und auch schriftlich bestätigt, dass nach Eingang der geforderten Summe die Gläubiger befriedigt würden und es selber beim zuständigen Konkursgericht den Antrag auf Konkurswiderruf stellen werde. Auf Aufforderung des Konkursamts habe die Beschwerdeführerin ausser- -5-