3. Subeventualiter sei das Konkursamt Aargau im Falle der Weiterführung des Konkurses anzuweisen, der Beschwerdeführerin die Liegenschaft GB Q._____ Nr. xxx zu einem Preis von CHF 6'760'000.00, unter Anrechnung der noch zu kollozierenden Forderung der Beschwerdeführerin im Betrag von 4'218'891.50 und unter Anrechnung der von der Beschwerdeführerin hinterlegten CHF 1'320'000.00 zuzuweisen. 4. Subsubeventualiter sei das Konkursamt Aargau anzuweisen, die Liegenschaft GB Q._____ Nr. xxx zu einem marktkonformen Preis zu veräussern. 5. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen.