2.3. Mit Eingaben vom 21. und 25. Juli 2023 beantragte die Beschwerdeführerin dem Konkursamt Aargau, der Konkurs sei zu widerrufen. In der Folge überwies sie dem Konkursamt Aargau Fr. 1'320'000.00 zur Bezahlung der kollozierten Forderungen. 2.4. Das Konkursamt Aargau verfügte am 3. Mai 2024: " 1. Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für einen Widerruf des Konkurses nicht gegeben sind. 2. Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für einen ordentlichen Abschluss des Konkursverfahrens nicht erfüllt sind.