2. 2.1. Nach Durchführung des Schuldenrufs publizierte das Konkursamt Aargau am 5. August 2022 die Auflage des Kollokationsplans und des Inventars im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). 2.2. Die Beschwerdeführerin meldete am 29. März 2023 beim Konkursamt Aargau nachträglich eine grundpfandgesicherte Forderung in der Höhe von Fr. 3'314'949.24 nebst aufgelaufenen Zinsen im Betrag von Fr. 903'942.34 an und reichte vier auf der Liegenschaft GB Q._____ Nr. xxx im Eigentum der B._____ AG lastende Schuldbriefe über Fr. 4'800'000.00 ein.