{"Signatur": "AG_OG_005", "Spider": "AG_Gerichte", "Datum": "2025-01-08", "PDF": {"Datei": "AG_Gerichte/AG_OG_005_KBE-2024-23_2025-01-08.pdf", "URL": "https://decwork.ag.ch/api/main/v1/de/decrees_pdf/10257", "Checksum": "5505888310c8932562526318ef8507af"}, "Scrapedate": "2025-08-25", "Num": ["KBE.2024.23"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aargau Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskommission 08.01.2025 KBE.2024.23"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskommission"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie  Schuldbetreibungs- und Konkurskommission"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia  Schuldbetreibungs- und Konkurskommission"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Obergericht / Zivilgericht / Schuldbetreibungs- und Konkurskommission Obergericht / Zivilgericht / Schuldbetreibungs- und Konkurskommission"}], "ScrapyJob": "446973/34/2362", "Zeit UTC": "25.08.2025 02:42:04", "Checksum": "22c5d05053e66f610363bfab9d65bf74", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Aargau Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskommission 08.01.2025 KBE.2024.23\n\n Obergericht\nSchuldbetreibungs- und Konkurskommission als einzige\nkantonale Aufsichtsbehörde über das Konkursamt\n\nKBE.2024.23 / CH\n\nEntscheid vom 8. Januar 2025\n\nBesetzung Oberrichter Holliger, Präsident\nOberrichter Roth\nOberrichterin Schär\nGerichtsschreiber Huber\n\nBeschwerde- A._____,\nführerin […]\nvertreten durch Rechtsanwalt Thomas Biedermann,\nWiesenstrasse 1, Postfach, 4901 Langenthal\n\nAnfechtungs- Verfügung des Konkursamts Aargau vom 3. Mai 2024\ngegenstand\n\nin Sachen Konkurs der B._____ AG, Q._____\n\nBetreff Antrag auf Widerruf des Konkurses\n-2-\n\nDie Schuldbetreibungs- und Konkurskommission entnimmt den\nAkten:\n\n1.\n1.1.\nMit Entscheid HSU.2021.11 vom 20. Mai 2021 löste der Präsident des Handelsgerichts des Kantons Aargau die B._____ AG, Q._____, mit Wirkung\nab 20. Mai 2021, 16:00 Uhr, wegen eines Mangels in der Organisation gestützt auf Art. 731b OR auf.\n\n1.2.\nDer Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Zofingen eröffnete mit\nEntscheid SG.2021.28 vom 15. Juni 2021 den Konkurs über die\nB._____ AG mit Wirkung ab 15. Juni 2021, 08:00 Uhr.\n\n2.\n2.1.\nNach Durchführung des Schuldenrufs publizierte das Konkursamt Aargau\nam 5. August 2022 die Auflage des Kollokationsplans und des Inventars im\nSchweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).\n\n2.2.\nDie Beschwerdeführerin meldete am 29. März 2023 beim Konkursamt Aargau nachträglich eine grundpfandgesicherte Forderung in der Höhe von\nFr. 3'314'949.24 nebst aufgelaufenen Zinsen im Betrag von Fr. 903'942.34\nan und reichte vier auf der Liegenschaft GB Q._____ Nr. xxx im Eigentum\nder B._____ AG lastende Schuldbriefe über Fr. 4'800'000.00 ein.\n\n2.3.\nMit Eingaben vom 21. und 25. Juli 2023 beantragte die Beschwerdeführerin\ndem Konkursamt Aargau, der Konkurs sei zu widerrufen. In der Folge überwies sie dem Konkursamt Aargau Fr. 1'320'000.00 zur Bezahlung der kollozierten Forderungen.\n\n2.4.\nDas Konkursamt Aargau verfügte am 3. Mai 2024:\n\n\" 1.\nEs wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für einen Widerruf des Konkurses nicht gegeben sind.\n\n2.\nEs wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für einen ordentlichen Abschluss des Konkursverfahrens nicht erfüllt sind.\n\n3.\nDas Konkursverfahren wird weitergeführt und die Liegenschaft GB\nQ._____ Nr. xxx wird zu diesem Zweck verwertet.\n-3-\n\n4.\nDer Antrag auf Sistierung des Konkursverfahrens wird abgewiesen.\"\n\n3.\n3.1.\nGegen diese ihr am 6. Mai 2024 zugestellte Verfügung erhob die Beschwerdeführerin am 16. Mai 2024 bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts als einzige kantonale Aufsichtsbehörde\nüber das Konkursamt Beschwerde mit folgenden Anträgen:\n\n\" 1.\nDas Konkursamt Aargau sei anzuweisen, beim Gerichtspräsidium Zofingen den Antrag auf Widerruf des Konkurses der B._____ AG in Liquidation\nzu stellen.\n\n2.\nEventualiter sei das Konkursamt Aargau anzuweisen, das Konkursverfahren ordentlich abzuschliessen.\n\n3.\nSubeventualiter sei das Konkursamt Aargau im Falle der Weiterführung\ndes Konkurses anzuweisen, der Beschwerdeführerin die Liegenschaft\nGB Q._____ Nr. xxx zu einem Preis von CHF 6'760'000.00, unter Anrechnung der noch zu kollozierenden Forderung der Beschwerdeführerin im\nBetrag von 4'218'891.50 und unter Anrechnung der von der Beschwerdeführerin hinterlegten CHF 1'320'000.00 zuzuweisen.\n\n4.\nSubsubeventualiter sei das Konkursamt Aargau anzuweisen, die Liegenschaft GB Q._____ Nr. xxx zu einem marktkonformen Preis zu veräussern.\n\n5.\nDer Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen.\n\n– unter Kosten- und Entschädiqunqsfolqe –\"\n\n3.2.\nDas Konkursamt Aargau ersuchte mit Amtsbericht vom 25. Juni 2024 um\nAbweisung der Beschwerde.\n\nDie Schuldbetreibungs- und Konkurskommission zieht in\nErwägung:\n\n1.\nMit Ausnahme der Fälle, in denen das Gesetz den Weg der gerichtlichen\nKlage vorschreibt, kann gemäss Art. 17 Abs. 1 SchKG gegen jede Verfügung eines Betreibungs- oder eines Konkursamts bei der Aufsichtsbehörde\nwegen Gesetzesverletzung oder Unangemessenheit Beschwerde geführt\nwerden. Die Beschwerde muss binnen zehn Tagen seit dem Tage, an welchem der Beschwerdeführer von der Verfügung Kenntnis erhalten hat,\n-4-\n\nangebracht werden (Art. 17 Abs. 2 SchKG). Wegen Rechtsverweigerung\noder Rechtsverzögerung kann jederzeit Beschwerde geführt werden\n(Art. 17 Abs. 3 SchKG). Im Kanton Aargau ist die Schuldbetreibungs- und\nKonkurskommission des Obergerichts einzige kantonale Aufsichtsbehörde\nüber das Konkursamt (§ 17a EG SchKG).\n\n"}