Betreibungen sollten in Zukunft für alle Betroffenen ganz klar sein. Immerhin habe jetzt die Vernehmlassung den genauen Sachverhalt ergeben, nämlich dass keine Zustellversuche mit je Fr. 20.00 in Rechnung gestellt worden seien, wie die Betreibung Nr. aaa ihm suggeriert habe mittels der Verwendung eines neuen amtlichen Formulars, das angeblich vom Betreibungsamt Q._____ jetzt konstant verwendet werde. Sinn und Zweck seiner Beschwerde an die Vorinstanz sei nicht gewesen, jemandem zu schaden, sondern im Gegenteil in Zukunft Einsicht in eigene Fehler zu ermöglichen.