Der Beschwerdeführer bringt dazu in der vorliegenden Beschwerde im Wesentlichen vor, den Vorwurf der mutwilligen Prozessführung müsse er entschieden zurückweisen. Hier treffe vielmehr das genaue Gegenteil zu, denn mit der Beschwerde habe zu viel unnötige Bürokratie verhindert werden sollen. Betreibungen sollten in Zukunft für alle Betroffenen ganz klar sein.