Erfolglose Zustellversuche gab es nicht und wurden dem Beschwerdeführer auch nicht verrechnet. Dies wird dadurch bestätigt, dass auf S. 2 des erwähnten Zahlungsbefehls in der Rubrik "Weitere Zustellkosten (CHF)" keine Zustellversuche vermerkt wurden, d.h. solche weder angekreuzt noch Daten -7-