2.2.2. Gemäss Amtsbericht des Betreibungsamts Q._____ vom 22. März 2024 ging das Betreibungsbegehren der Gläubigerin vom 21. Februar 2024 am 22. Februar 2024 auf dem Amt ein. Am 23. Februar 2024 erliess das Betreibungsamt Q._____ den Zahlungsbefehl in der Betreibung Nr. aaa. Dieser Zahlungsbefehl wurde dem Beschwerdeführer am 5. März 2024 durch C._____, den Weibel des Betreibungsamts Q._____, zugestellt. Erfolglose Zustellversuche gab es nicht und wurden dem Beschwerdeführer auch nicht verrechnet.