Daran ändert nichts, dass für den 1. bis 3. Zustellversuch standardmässig auch eine Gebühr von je Fr. 20.00 vorgesehen ist. Diese Gebührenbeträge können, falls erforderlich, vom Betreibungsamt auch manuell abgeändert werden. Solange vom Betreibungsamt vor die entsprechenden Zustellversuche kein Kreuz gesetzt und dahinter kein Datum eingetragen wurde, wurden die entsprechenden Gebühren auch nicht erhoben.