Dies beinhalte eine die Persönlichkeit verletzende sehr negative amtliche Aussenwirkung, dass der Zahlungsbefehl erst im vierten Versuch hätte zugestellt werden können. Deshalb sei der Zahlungsbefehl "als rechts- und verfassungswidrig gegen Treu und Glauben verstossend jetzt konsequent rechtsstaatlich zu kassieren".