2.2. Der Beschwerdeführer bringt dazu in seiner Beschwerde an die Schuldbe- treibungs- und Konkurskommission im Wesentlichen vor, er habe alle seine Schulden vor Beginn des Verfahrens bezahlt, aber das Betreibungsamt Q._____ habe nicht an seine Krankenkasse gezahlt und damit die Probleme verursacht. Er habe keine unbezahlten Schulden und sein Kontostand sei positiv gewesen. Ausserdem habe er alle einschlägigen Schreiben, die er per Post erhalten habe, fristgerecht beantwortet. Es gebe überhaupt kein einschlägiges unbeantwortetes Schreiben. Am 25. September 2023 habe er nicht nur bereits alle seine Schulden bezahlt, sondern noch mehr, so -5-