Die Nichtigkeit des Strafbefehls sowie der verschiedenen Urteile wäre sodann allein schon aufgrund einer sonstigen Gefährdung der Rechtssicherheit zu verneinen. Der Strafbefehl wurde im März 2018 und somit vor über sechs Jahren erlassen. Danach befassten sich drei Gerichte (inkl. Bundesgericht) mit der Sache und das obergerichtliche Urteil erwuchs im Dezember 2021 in Rechtskraft. Es würde der Rechtssicherheit entgegenstehen, dieses Urteil nun aufgrund eines allfälligen Mangels im Strafantrag vom 20. April 2017 für nichtig zu erklären.