1.4. Mit Entscheid vom 16. November 2021 (act. 55 ff.) sprach das Obergericht des Kantons Aargau die Beschwerdeführerin von der Anklage der geringfügigen Sachbeschädigung frei und verurteilte sie wegen mehrfacher, teilweise versuchter Nötigung und Hausfriedensbruchs. Zudem wurde die Beschwerdeführerin verpflichtet, der B._____ eine Entschädigung von Fr. 4'578.95 zu bezahlen. 1.5. Eine gegen diesen Entscheid von der Beschwerdeführerin erhobene Beschwerde wies das Bundesgericht ab, soweit es darauf eintrat (Urteil des Bundesgerichts 6B_42/2022 vom 9. Dezember 2022).