5. Wird die Betreibung nicht aufgehoben, so sei mir der Zahlungsbefehl ordentlich ausserhalb von Sperrzeiten zu übergeben durch das für das zuständig befundene Betreibungsamt und mir Gelegenheit zur Zahlung des Betrages ans für zuständig befundene Betreibungsamt zu geben -4- bevor allfällige Aufhebungen von eventualiter erhobenen Rechtsvorschlägen angegangen werden können." 2.2. Der Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgericht Lenzburg verzichtete mit Amtsbericht vom 13. Mai 2024 (Postaufgabe: 14. Mai 2024) auf eine Vernehmlassung.