2. Dieser Beschwerde habe das Obergericht die aufschiebende Wirkung zu gewähren 3. Die Verfügung des Bezirksgerichtes Lenzburg vom 10.4.2024 in Sachen BE.2024.8 sei aufzuheben 4. Die Betreibung Nummer aaa sei aufzuheben und die Betreibung im Betreibungsregister zu löschen wegen mangelnder Zuständigkeit des Betreibungsamtes Q._____ für diese Betreibung und die damit verbundenen Betreibungshandlungen.