5. Die Regionalpolizei Lenzburg habe nachzuweisen, dass das Polizeireglement vom April 2020 richtig erlassen und publiziert wurde." 1.4. Mit Eingabe vom 30. März 2024 stellte der Beschwerdeführer beim Präsidium des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Lenzburg sinngemäss nochmals die gleichen Rechtsbegehren wie mit seiner Eingabe vom 28. März 2024. 1.5. Mit weiterer Eingabe vom 30. März 2024 (Postaufgabe: 2. April 2024) erhob der Beschwerdeführer zusätzlich eventualiter Rechtsvorschlag gegen den Zahlungsbefehl Nr. aaa. 1.6. Der Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Lenzburg als untere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde verfügte am 10. April 2024: