3. Falls keine Aufhebung der Betreibung erfolgt: Die „Zustellung“ des Zahlungsbefehls in der Betreibung Nummer aaa am 27. März 2024 um 21:50 sei als nichtig zu erklären (Betreibungsferien, Sperrzeit, laufende erste betreibungsrechtliche Beschwerde ohne Entzug der aufschiebenden Wirkung) -3- 4. Die Übertretungsanzeige Nummer bbb sei aufzuheben und deren Vollzug bis zum rechtskräftigen Entscheid in dieser Angelegenheit auszusetzen