" 1. Dieser Beschwerde sei aufschiebende Wirkung zukommen zu lassen bis zum endgültigen rechtskräftigen Entscheid in dieser betreibungsrechtlichen Beschwerde 2. Die Betreibung Nummer aaa sei aufzuheben aufgrund nicht gesetzlich legitimierter Zuständigkeit des regionalen Betreibungsamtes Q._____ unter gleichzeitiger Löschung allfälliger Einträge im Betreibungsregister im Zusammenhang mit diesem Fall 3. Erfolg keine Aufhebung der Betreibung so sei der Zahlungsbefehl durch das zuständige Betreibungsamt zuzustellen und nicht zur Abholung bereit zu stellen (gilt auch bei späterer polizeilicher Zustellung)