{"Signatur": "AG_OG_005", "Spider": "AG_Gerichte", "Datum": "2024-11-13", "PDF": {"Datei": "AG_Gerichte/AG_OG_005_KBE-2024-18_2024-11-13.pdf", "URL": "https://decwork.ag.ch/api/main/v1/de/decrees_pdf/10091", "Checksum": "f3c7c77100902a8198a38be1a4fd9286"}, "Scrapedate": "2025-08-25", "Num": ["KBE.2024.18"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aargau Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskommission 13.11.2024 KBE.2024.18"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskommission"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie  Schuldbetreibungs- und Konkurskommission"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia  Schuldbetreibungs- und Konkurskommission"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Obergericht / Zivilgericht / Schuldbetreibungs- und Konkurskommission Obergericht / Zivilgericht / Schuldbetreibungs- und Konkurskommission"}], "ScrapyJob": "446973/34/2362", "Zeit UTC": "25.08.2025 02:43:24", "Checksum": "40d450bb51386c909cdd4371bdbcc2d9", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Aargau Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskommission 13.11.2024 KBE.2024.18\n\n Obergericht\nSchuldbetreibungs- und Konkurskommission als obere\nbetreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde\n\nKBE.2024.18 / SD\n\nEntscheid vom 13. November 2024\n\nBesetzung Oberrichter Holliger, Präsident\nOberrichter Roth\nOberrichterin Schär\nGerichtsschreiberin De Martin\n\nBeschwerde- A._____,\nführer […]\n\nAnfechtungs- Verfügung des Präsidiums des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Lenzburg\ngegenstand vom 10. April 2024\n\nin Sachen Regionales Betreibungsamt Q._____,\n[…]\n\nBetreff Entscheid des Bezirksgerichts Lenzburg vom 10. April 2024\n\nGläubigerin:\nSchweizerische Eidgenossenschaft\nvertreten durch Serafe AG,\n[…]\n-2-\n\nDie Schuldbetreibungs- und Konkurskommission entnimmt den\nAkten:\n\n1.\n1.1.\nMit Eingabe vom 16. März 2024 reichte der Beschwerdeführer beim Präsidium des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Lenzburg Beschwerde mit folgenden Anträgen ein:\n\n\" 1. Dieser Beschwerde sei aufschiebende Wirkung zukommen zu lassen\nbis zum endgültigen rechtskräftigen Entscheid in dieser betreibungsrechtlichen Beschwerde\n\n2. Die Betreibung Nummer aaa sei aufzuheben aufgrund nicht gesetzlich\nlegitimierter Zuständigkeit des regionalen Betreibungsamtes Q._____\nunter gleichzeitiger Löschung allfälliger Einträge im Betreibungsregister\nim Zusammenhang mit diesem Fall\n\n3. Erfolg keine Aufhebung der Betreibung so sei der Zahlungsbefehl durch\ndas zuständige Betreibungsamt zuzustellen und nicht zur Abholung bereit zu stellen (gilt auch bei späterer polizeilicher Zustellung)\n\n4. In Zukunft habe die Serafe AG dafür zu sorgen dass alle Schuldner\ngleich behandelt werden und vor Betreibungen Mahnungen und Betreibungsandrohungen zuzustellen mit Couverts mit der Aufschrift Serafe\nAG.\n\n5. Die Regionalpolizei Lenzburg habe nachzuweisen, dass das Polizeireglement vom 1.4.2020 rechtsgültig und rechtsstaatlich einwandfrei erlassen und publiziert wurde\"\n\n1.2.\nDas Regionale Betreibungsamt Q._____ erstattete mit Eingabe vom\n20. März 2024 seinen Amtsbericht.\n\n1.3.\nMit Eingabe vom 28. März 2024 stellte der Beschwerdeführer beim Präsidium des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Lenzburg ergänzend folgende\nRechtsbegehren:\n\n\" 1. Dieser zweiten betreibungsrechtlichen Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zuzugestehen\n\n2. Die Betreibung Nummer aaa sei aufzuheben und die entsprechenden\nEinträge im Betreibungsregister zu löschen\n\n3. Falls keine Aufhebung der Betreibung erfolgt: Die „Zustellung“ des Zahlungsbefehls in der Betreibung Nummer aaa am 27. März 2024 um\n21:50 sei als nichtig zu erklären (Betreibungsferien, Sperrzeit, laufende\nerste betreibungsrechtliche Beschwerde ohne Entzug der aufschiebenden Wirkung)\n-3-\n\n4. Die Übertretungsanzeige Nummer bbb sei aufzuheben und deren Vollzug bis zum rechtskräftigen Entscheid in dieser Angelegenheit auszusetzen\n\n5. Die Regionalpolizei Lenzburg habe nachzuweisen, dass das Polizeireglement vom April 2020 richtig erlassen und publiziert wurde.\"\n\n1.4.\nMit Eingabe vom 30. März 2024 stellte der Beschwerdeführer beim Präsidium des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Lenzburg sinngemäss nochmals\ndie gleichen Rechtsbegehren wie mit seiner Eingabe vom 28. März 2024.\n\n1.5.\nMit weiterer Eingabe vom 30. März 2024 (Postaufgabe: 2. April 2024) erhob\nder Beschwerdeführer zusätzlich eventualiter Rechtsvorschlag gegen den\nZahlungsbefehl Nr. aaa.\n\n1.6.\nDer Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Lenzburg als untere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde verfügte am 10. April 2024:\n\n\" Das Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde\nwird abgewiesen.\"\n\n2.\n2.1.\nGegen diese ihm am 19. April 2024 zugestellte Verfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 27. April 2024 bei der Schuldbetreibungsund Konkurskommission des Obergerichts als obere betreibungsrechtliche\nAufsichtsbehörde Beschwerde mit folgenden Anträgen:\n\n\" 1. Mir und meinem Rechtsberater (lic. iur. der Universität Zürich) sei Einblick in den Vertrag über die Bildung eines Betreibungskreises zwischen den Gemeinden R._____, S._____, T._____ und Q._____ zu\ngewähren\n\n2. Dieser Beschwerde habe das Obergericht die aufschiebende Wirkung\nzu gewähren\n\n3. Die Verfügung des Bezirksgerichtes Lenzburg vom 10.4.2024 in Sachen BE.2024.8 sei aufzuheben\n\n4. Die Betreibung Nummer aaa sei aufzuheben und die Betreibung im Betreibungsregister zu löschen wegen mangelnder Zuständigkeit des Betreibungsamtes Q._____ für diese Betreibung und die damit verbundenen Betreibungshandlungen.\n\n5. Wird die Betreibung nicht aufgehoben, so sei mir der Zahlungsbefehl\nordentlich ausserhalb von Sperrzeiten zu übergeben durch das für das\nzuständig befundene Betreibungsamt und mir Gelegenheit zur Zahlung\ndes Betrages ans für zuständig befundene Betreibungsamt zu geben\n-4-\n\nbevor allfällige Aufhebungen von eventualiter erhobenen Rechtsvorschlägen angegangen werden können.\"\n\n2.2.\nDer Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgericht Lenzburg verzichtete mit\nAmtsbericht vom 13. Mai 2024 (Postaufgabe: 14. Mai 2024) auf eine Vernehmlassung.\n\n"}