geblieben wären. Dies gilt gleichermassen für die betreibungsamtlichen Schätzungen vom 19. September 2023, welche von einem gleich kompetenten Sachverständigen stammen wie die von der Vorinstanz angeordneten Gutachten, und für das LIG R._____/aaa einen Verkehrswert von Fr. 960'000.00, für das Grundstück LIG R._____/ccc einen Verkehrswert von Fr. 950'000.00 und für das Grundstück LIG R._____/bbb einen Verkehrswert von Fr. 1'800'000.00 ergaben (VA, Beilagen zur Eingabe des Regionalen Betreibungsamts Q._____ vom 6. November 2023).