, legt das Gesetz nicht fest. Aus der in den vorinstanzlichen Akten liegenden Neuschätzung geht hervor, dass der Sachverständige B._____ den Verkehrswert aus dem gewichteten Mittel aus Ertrags- und Realwert ermittelt hat, was als Methode anerkannt und verbreitet ist (BGE 134 III 42 E. 4).