5.1.2. Die Schätzungen von B._____ vom 19. Dezember 2023 berücksichtigen sämtliche relevanten Kriterien. Die zur Bestimmung der Verkehrswerte angewandte Methodik (Substanzwertmethode, Ertragswertmethode, Barwertmethode) entspricht den anerkannten Grundsätzen der Liegenschaftsbewertung. Die Entwertung wurde aufgrund der Altersentwertungstabelle nach SIV bestimmt; Rückstellungsbedarf und Entwertung wurden mit finanzmathematischen Methoden berechnet (VA act. 60, 65 ff., 81, 86 ff., -9-