Eine weitere Pfändung erfolgte im Jahr 2016 zugunsten des Kantons Aargau für eine Forderung von Fr. 112'180.30 (nebst Zins und Kosten). Gemäss Grundbuchauszug wurde zudem das Grundstück LIG R._____/bbb (T-Weg [...]) im Jahr 2013 für eine Forderung von Fr. 25'000.00 zugunsten von E._____ sowie in den Jahren 2015 und 2016 für die oben erwähnten Forderungen der G._____, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und des Kantons Aargau gepfändet.