3. 3.1. Gegen diesen ihm am 19. August 2024 zugestellten Entscheid erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 29. August 2024 bei der Schuldbetrei- bungs- und Konkurskommission des Obergerichts als obere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde Beschwerde mit den folgenden Anträgen: " 1. Der Entscheid des Bezirksgerichts Aarau vom 15. Juli 2024 (Verfahren- Nr. AU.2023.1) sei aufzuheben. 2. Die Verkehrswertschätzungen der C._____ AG betreffend die Liegenschaften T-Weg [...] sowie S-Strasse [...]a und [...]b, alle R._____, seien aus dem Recht zu weisen.