4. Die Gerichtskosten, bestehend aus der Entscheidgebühr von Fr. 150.00 sowie den richterlich genehmigten Gutachterkosten von Fr. 5'945.50 (inkl. Auslagen und MWSt.), insgesamt Fr. 6'095.50, werden dem Gesuchsteller auferlegt. Diese werden mit dem Vorschuss des Gesuchstellers von Fr. 6'000.00 verrechnet, so dass der Gesuchsteller Fr. 95.50 nachzuzahlen hat. 5. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. "