" 1. Die Verkehrswertschätzungen der C._____ AG betreffend die Liegenschaften T-Weg [...] sowie S-Strasse [...]a und [...]b seien aus dem Recht zu weisen. 2. Es seien bei einem neuen Schätzer eine fundierte Liegenschaftsbewertung der Liegenschaften T-Weg [...] sowie S-Strasse [...]a und [...]b einzuholen." 2.2.3. Der Experte B._____ äusserte sich mit Eingabe vom 14. Mai 2024 zur Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 25. April 2024. 2.2.4. Der Beschwerdeführer nahm dazu mit Eingabe vom 13. Juni 2024 Stellung.