3.2. Mit Schreiben vom 13. Juni 2024 forderte der Instruktionsrichter der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission den Beschwerdeführer auf, innert einer Frist von 5 Tagen die angefochtene Verfügung einzureichen. 3.3. Mit Eingabe vom 19. Juni 2024 reichte der Beschwerdeführer die angefochtene Verfügung nach. 3.4. Am 4. Juli 2024 reichte das Konkursamt des Kantons Aargau den Amtsbericht ein und stellte folgende Anträge: -3- " Das Rechtsbegehren ist vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschwerdeführers."