{"Signatur": "AG_OG_005", "Spider": "AG_Gerichte", "Datum": "2025-01-06", "PDF": {"Datei": "AG_Gerichte/AG_OG_005_KBE-2024-16_2025-01-06.pdf", "URL": "https://decwork.ag.ch/api/main/v1/de/decrees_pdf/10360", "Checksum": "22133fecaafe17d73d42f5cfb7a0f3f0"}, "Scrapedate": "2025-08-25", "Num": ["KBE.2024.16"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aargau Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskommission 06.01.2025 KBE.2024.16"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskommission"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie  Schuldbetreibungs- und Konkurskommission"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia  Schuldbetreibungs- und Konkurskommission"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Obergericht / Zivilgericht / Schuldbetreibungs- und Konkurskommission Obergericht / Zivilgericht / Schuldbetreibungs- und Konkurskommission"}], "ScrapyJob": "446973/34/2362", "Zeit UTC": "25.08.2025 02:42:07", "Checksum": "55f78d75f36d493af961c7648d2f0b65", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Aargau Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskommission 06.01.2025 KBE.2024.16\n\n Obergericht\nSchuldbetreibungs- und Konkurskommission als einzige kantonale Aufsichtsbehörde über das Konkursamt\n\nKBE.2024.16 / SD\n\nEntscheid vom 6. Januar 2025\n\nBesetzung Oberrichter Holliger, Präsident\nOberrichter Roth\nOberrichterin Schär\nGerichtsschreiberin De Martin\n\nBeschwerde A._____,\nführer […]\n\nAnfechtungs- Verfügung des Konkursamts Aargau vom 30. Mai 2024\ngegenstand\n\nin Sachen Konkurs der B._____ GmbH, […]\n\nBetreff Gebühren-/Kostenverfügung nach Einstellung des Konkursverfahrens\nmangels Aktiven\n-2-\n\nDie Schuldbetreibungs- und Konkurskommission entnimmt den\nAkten:\n\n1.\n1.1.\nDer Beschwerdeführer stellte mit Eingabe vom 14. März 2023 beim Präsidium des Bezirksgerichts Kulm den Antrag, es sei in der Betreibung Nr. aaa\ndes regionalen Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 1. Dezember 2022) über die B._____ GmbH der Konkurs zu eröffnen.\n\n1.2.\nMit Entscheid vom 27. April 2023 des Bezirksgerichts Kulm, Präsidium des\nZivilgerichts, wurde über die B._____ GmbH der Konkurs eröffnet.\n\n2.\n2.1.\nMit Entscheid vom 12. März 2024 des Bezirksgerichts Kulm, Präsidium des\nZivilgerichts, wurde das Konkursverfahren über die B._____ GmbH in Liquidation mangels Aktiven eingestellt.\n\n2.2.\nMit Verfügung vom 30. Mai 2024 auferlegte das Konkursamt des Kantons\nAargau die Kosten des Konkursverfahrens über die B._____ GmbH in der\nHöhe von Fr. 1'268.70 dem Beschwerdeführer.\n\n3.\n3.1.\nDer Beschwerdeführer erhob gegen die ihm am 5. Juni 2024 zugestellte\nVerfügung vom 30. Mai 2024 mit Eingabe vom 7. Juni 2024 (Postaufgabe:\n9. Juni 2024) Beschwerde und stellte sinngemäss den Antrag, die Verfügung vom 30. Mai 2024 sei aufzuheben.\n\n3.2.\nMit Schreiben vom 13. Juni 2024 forderte der Instruktionsrichter der\nSchuldbetreibungs- und Konkurskommission den Beschwerdeführer auf,\ninnert einer Frist von 5 Tagen die angefochtene Verfügung einzureichen.\n\n3.3.\nMit Eingabe vom 19. Juni 2024 reichte der Beschwerdeführer die angefochtene Verfügung nach.\n\n3.4.\nAm 4. Juli 2024 reichte das Konkursamt des Kantons Aargau den Amtsbericht ein und stellte folgende Anträge:\n-3-\n\n\" Das Rechtsbegehren ist vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist.\n\nUnter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschwerdeführers.\"\n\nDie Schuldbetreibungs- und Konkurskommission zieht in\nErwägung:\n\n1.\n1.1.\nGemäss Art. 17 Abs. 1 SchKG kann mit Ausnahme der Fälle, in denen das\nGesetz den Weg der gerichtlichen Klage vorschreibt, gegen jede Verfügung\neines Betreibungs- oder Konkursamts bei der Aufsichtsbehörde wegen Gesetzesverletzung oder Unangemessenheit Beschwerde geführt werden.\n\n1.2.\nZur Beschwerdeführung gemäss Art. 17 SchKG ist legitimiert, wer durch\ndie angefochtene Verfügung eines Vollstreckungsorganes in seinen rechtlich geschützten oder zumindest tatsächlichen Interessen betroffen und\ndadurch beschwert ist und deshalb ein schutzwürdiges Interesse an der\nAufhebung oder Abänderung der Verfügung hat (BGE 129 III 595 E. 3; CO-\nMETTA/MÖCKLI, in: Staehelin/Bauer/Lorandi, Basler Kommentar, Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs [BSK-SchKG], 3. Aufl. 2021,\nN. 40 zu Art. 17 SchKG).\n\n1.3.\nDie Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts ist einzige kantonale Aufsichtsbehörde über das Konkursamt (§ 17a EG SchKG).\n\n2.\n2.1.\nDer Beschwerdeführer bringt in seiner Beschwerde im Wesentlichen vor,\ner kämpfe seit zwei Jahren darum, sein Geld zurückzuerhalten. Er habe\nviele Schulden, weil sein vormaliger Arbeitgeber, die B._____ GmbH, ihm\nseinen Lohn nicht ausbezahlt habe. Wenn er die Konkurseröffnung nicht\nbeantragt hätte, hätte er sein Geld wahrscheinlich bis heute nicht zurückbekommen. Er schulde den Betrag von Fr. 1'268.70 nicht. Ausserdem habe\ner keine feste Anstellung, so dass er sich die enormen Kosten für diesen\nFall nicht leisten könne.\n\n2.2.\nDas Konkursamt Aargau führte in seinem Amtsbericht im Wesentlichen\naus, im Entscheid vom 27. April 2023 habe das Bezirksgericht Kulm unter\nPunkt 4 festgehalten, dass der Beschwerdeführer als Gläubiger gemäss\nArt. 194 i.V.m. Art. 169 SchKG gegenüber dem Konkursamt Aargau für die\n-4-\n\nKosten, die bis und mit der Einstellung des Konkurses mangels Aktiven\noder bis zum Schuldenruf entstehen, hafte. Mit Entscheid vom 12. März\n2024 sei das Konkursverfahren über die B._____ GmbH mangels Aktiven\neingestellt worden. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung hafte der\nGläubiger für die Kosten bis zum Schluss des betreffenden Konkursverfahren und nicht nur bis zur Verfügung, mit welcher der Konkurs mangels Aktiven eingestellt werde. Aufgrund der Tatsache, dass der Beschwerdeführer den Antrag auf Konkurseröffnung gestellt und den Antrag vor der Gerichtsverhandlung nicht zurückgezogen habe, habe er die Konkurseröffnung verursacht. Aus Sicht der Konkursverwaltung seien die Gebühren korrekt gestützt auf die Gebührenverordnung SchKG und Verordnung über die\nGeschäftsführung der Konkursämter erhoben worden.\n\n"}