3. 3.1. Mit Eingabe vom 10. April 2024 reichte die Beschwerdeführerin bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission als obere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde eine Beschwerde ein mit dem sinngemässen Antrag, der vorinstanzliche Entscheid sowie die Konkursandrohung des Regionalen Betreibungsamts Q._____ seien aufzuheben. 3.2. Die Präsidentin des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Kulm verzichtete mit Amtsbericht vom 19. April 2024 auf eine Vernehmlassung. -3- 3.3. Am 26. April 2024 reichte die Gläubigerin eine Stellungnahme ein. 3.4. Das Regionale Betreibungsamt Q._____ reichte innert Frist keinen Amtsbericht ein.