2.2. Das Regionale Betreibungsamt Q._____ erstattete am 5. März 2024 seinen Amtsbericht. 2.3. Mit Eingabe vom 4. April 2024 (Postaufgabe) nahm die Beschwerdeführerin Stellung. 2.4. Die Präsidentin des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Kulm als untere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde entschied am 5. April 2024: " 1. Die Beschwerde vom 22. Februar 2024 wird abgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen."