deren Prüfung durch die Aufsichtsbehörde nicht möglich. Damit ist die Beschwerde in diesem Punkt abzuweisen. 2.4. Weiter beantragt der Beschwerdeführer die Aussetzung der Forderung des Gläubigers und der Verzinsung dieser Forderung ab dem 7. November 2023 sowie der Forderung des Beschwerdegegners. Mit Beschwerdegegner ist dabei gemäss den Eingaben des Beschwerdeführers das Regionale Betreibungsamt Q._____ gemeint.