die Vorinstanz wie die übrigen Behörden gingen nicht auf ihre Legitimation ein, wähnten sich immer noch als öffentlich-rechtliche Institutionen, wollten aber die illegale Umwandlung in private Kapitalgesellschaften nicht eingestehen, die handelsrechtlich nicht vollständig gegründet worden seien, etc.) entgegenzuhalten (vgl. Urteil des Bundesgerichts 5D_75/2022 vom 13. Juni 2022 E. 3). Im Übrigen hatte die Abschaffung des Beamtenstatus auf Bundesebene lediglich Auswirkungen auf die dienstrechtliche Stellung des Bundespersonals, aber keinerlei Folgen für die Rechtsform der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie der Kan-