Weil der Beschwerdeführer diesen Punkt in der Beschwerde jedoch angefochten hat, ist die Frist für die Kündigung der Garage nun faktisch nicht mehr einzuhalten. Die Fr. 110.00 für den Garagenplatz sind ihm demnach noch bis Juli 2023 anzurechnen, sodass er per Ende Juni 2023 kündigen kann.