4. 4.1. Zudem macht der Beschwerdeführer sinngemäss geltend, sein Existenzminimum sei nicht richtig berechnet worden. So seien die von ihm effektiv zu bezahlenden Wohnkosten nicht vollständig berücksichtigt worden. Zudem seien seine Franchise und die Eigenkosten, welche er bei jeder Infiltration zahlen müsse nicht im Steuerbescheid der Krankenkasse aufgetaucht und nicht einberechnet worden. Weiter sei ihm nichts für die Arbeit im Homeoffice angerechnet worden, obwohl er diesbezügliche Ausgaben wie Telefon, PC und gutes Internet habe.