2. 2.1. Gegen die Pfändungsurkunde vom 28. Februar 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 10. März 2023 (Eingang: 13. März 2023) beim Präsidium des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Zofingen Beschwerde, welche sich gegen den Pfändungsvollzug vom 26. Januar 2023 und sinngemäss gegen die Berechnung des Existenzminimums vom 28. Februar 2023 richtete. 2.2. Das Regionale Betreibungsamt Q. erstattete am 22. März 2023 seinen Amtsbericht. 2.3. Der Beschwerdeführer nahm mit Eingabe vom 3. April 2023 zum Amtsbericht Stellung. 2.4. Der Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Zofingen als untere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde entschied am 9. Mai 2023: