Den zitierten Urteilen könne er keine Weisung des Bundesgerichts entnehmen, dass eine Pfändung von Selbständigerwerbenden monatlich zu erfolgen habe. Weiter führe die Vorinstanz nicht aus, welches die Ausnahmefälle von der monatlichen Abrechnung seien. Es sei aber offensichtlich wohl doch möglich, von einer angeblichen Regel abzuweichen. Schliesslich behaupte die Vorinstanz, er müsse keine detaillierte Erfolgsrechnung vorlegen, sondern eine "Milchbüchleinrechnung" sei ausreichend. Das erscheine ihm sehr willkürlich.