3. 3.1. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 14. Dezember 2023 (Postaufgabe: 14. Dezember 2023) bei der Schuldbe- treibungs- und Konkurskommission des Obergerichts als obere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde Beschwerde. Er beantragte, der Entscheid der Vorinstanz vom 17. November 2023 sei aufzuheben und es seien seine im vorinstanzlichen Verfahren gestellten Anträge gutzuheissen, eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3.2. Der Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Bremgarten verzichtete mit Amtsbericht vom 21. Dezember 2023 auf eine Vernehmlassung.