2. 2.1. Der Beschwerdeführer reichte mit Eingabe vom 4. September 2023 (Postaufgabe: 4. September 2023) beim Präsidium des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Bremgarten eine Beschwerde ein mit folgendem Antrag: " Die quartalsweise Abrechnung sei dem Schuldner zu gewähren, nachdem dies verhältnismässig ist und für eine monatliche Abrechnung keine gesetzliche Grundlage besteht." 2.2. Das Regionale Betreibungsamt Q._____ erstattete am 8. September 2023 seinen Amtsbericht. 2.3. Mit Eingabe vom 23. Oktober 2023 nahm der Beschwerdeführer zum Amtsbericht des Regionalen Betreibungsamts Q._____ Stellung.