" 1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird das Betreibungsamt Q._____ angewiesen, in der Abrechnung der Selbständigkeit des Beschwerdeführers im Monat Juni 2022 Fr. 1'481.03 für Benzinkosten sowie im Monat Dezember 2022 Fr. 1'600.00 für die Kosten der Automiete zu berücksichtigen und die angefochtene Verfügung vom 21. März 2023 entsprechend anzupassen.