2.3. Am 5. April 2023 erstattete das Betreibungsamt Q._____ seinen Amtsbericht. 2.4. Mit Eingabe vom 22. April 2023 reichte der Beschwerdeführer eine Stellungnahme ein und beantragte sinngemäss die Aufhebung der Verfügung des Betreibungsamts Q._____ vom 21. März 2023. -3- 2.5. Der Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Baden als untere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde erkannte am 17. Oktober 2023: