Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission entnimmt den Akten: 1. 1.1. Das Betreibungsamt Q._____ vollzog beim Beschwerdeführer am 19. Mai 2022 die Pfändung in der Gruppe Nr. […]. Am 19. August 2022 wurde die Pfändungsurkunde ausgestellt. Da der Beschwerdeführer auch selbständig erwerbstätig ist, wurde er aufgefordert, zur Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums weitere Unterlagen einzureichen. Gestützt hierauf erstellte das Betreibungsamt Q._____ für den Zeitraum von Juni bis Dezember 2022 Abrechnungen für die selbständige Erwerbstätigkeit des Beschwerdeführers und berechnete seine monatlichen Existenzminima.